Die Röteln sind eine harmlose Kinderkrankheit, gegen welche grosse Teile der Bevölkerung geimpft sind. Wird die Krankheit in der Frühschwangerschaft durchgemacht, so besteht ein hohes Risiko für Missbildungen beim Kind. Wir untersuchen in der Regel in der Frühschwangerschaft, ob eine Immunität gegenüber Röteln (durch Impfung oder früher durchgemachte Krankheit) besteht. Fehlt diese, so werden wir eine Impfung nach der Schwangerschaft empfehlen.
Bei der infektiösen Gelbsucht handelt es sich um eine Krankheit, welche durch Blut und Geschlechtsverkehr übertragen wird. Sie kann auch unter der Geburt auf das Kind übertragen werden. Häufig ergeben sich daraus chronische Leberentzündungen mit ernsthaften Folgen. Durch eine Impfung des Kindes nach der Geburt kann die Erkrankung verhindert werden. Eine generelle Impfung wird bereits heute bei allen Jugendlichen empfohlen. Wir empfehlen daher die Bestimmung der infektiösen Gelbsucht, spätestens gegen Ende der Schwangerschaft.
Die Übertragung des Erregers von AIDS auf das Kind kann sowohl während der Schwangerschaft wie auch unter der Geburt geschehen. Mit entsprechenden Medikamenten kann das Risiko einer Übertragung während der Schwangerschaft gesenkt werden. Zudem scheint ein Kaiserschnitt die Übertragung während der Geburt zu vermindern. Wir empfehlen daher die Untersuchung auf HIV zu Beginn der Schwangerschaft.
Bei der Syphilis handelt es sich um eine Geschlechtskrankheit, welche vor allem in den letzten Jahrhunderten grassierte. Heute ist diese Krankheit eher selten geworden, kommt aber dennoch gelegentlich vor. Eine Übertragung während der Schwangerschaft ist möglich.
Die Toxoplasmose ist eine weit verbreitete Krankheit. In unseren Breitengraden haben über 50 % der Bevölkerung diese Infektion durchgemacht. Die Symptome sind nicht krankheitstypisch. Wenn eine Neuerkrankung während der Schwangerschaft auftritt, so kann sie auf das Kind übergehen und Schädigungen des Nervensystems, der Augen und anderer Organe verursachen. Insgesamt ist dies jedoch sehr selten der Fall. Die Übertragung erfolgt über rohes Fleisch, den Kontakt mit Katzen(-kot) oder über die Erde (ungewaschenes, ungekochtes Gemüse oder Gartenarbeit). Frauen, die keine Immunität (körpereigene Abwehr) gegen Toxoplasmose haben, sollten einige Dinge beachten. Zum einen sollte der Kontakt mit Katzen gemieden werden. Vor allem der Katzenkot kann infektiös sein und die Katzenhygiene sollte daher anderen Personen überlassen werden. Ist dies nicht möglich, so ist zu empfehlen, diese Arbeit mit Handschuhen zu verrichten. Dasselbe gilt für die Gartenarbeit, da prinzipiell rohe Erde als verunreinigt angesehen werden muss. Auch ungekochtes Gartengemüse sollte vor dem Verzehr gründlich gereinigt werden. Schlussendlich sollte auch auf den Verzehr von rohes Fleisch verzichtet werden. Eine Kerntemperatur von 70°C bei der Zubereitung genügt dabei, um das Fleisch als unbedenklich zu betrachten. Auch Eier, Fisch und lange getrocknetes Fleisch wie Bündnerfleisch, Salami oder gepökeltes Fleisch sind unbedenklich.